§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz regelt die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland.
(2) Andere bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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