Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle (§ 6) sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 3) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten (§ 4) beteiligt ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal (§ 1 TDBG 2012) abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich ist.
Rückverweise
Bgld. FTG · Burgenländisches Förderungstransparenzgesetz
§ 11 Transparenzportalabfrage
…Um unerwünschte Doppel- bzw. Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden und einen effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, haben abfrageberechtigte Stellen (§ 7), sofern dies zur Erfüllung des Überprüfungszwecks gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 TDBG 2012 notwendig ist, spätestens vor Gewährung einer…
§ 12 Verarbeitungen personenbezogener Daten
…1) Es sind die leistenden Stellen gemäß § 6 zur Abwicklung der Förderungen gemäß Abs. 7 und zur Durchführung von Leistungsmitteilungen gemäß § 10 sowie die abfrageberechtigten Stellen gemäß § 7 im Rahmen der Abfragen gemäß § 11…