Im Sinne der folgenden Paragraphen bezeichnet:
1. Fördermittel: Mittel, die vom Land Burgenland oder von einer vom Land Burgenland gesetzlich eingerichteten Körperschaft, einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, einem öffentlich-rechtlichen Fonds, einer juristischen Person des Privatrechts oder einer Personenvereinigung zur Finanzierung einer Förderung zur Verfügung gestellt werden,
2. Landesförderung: eine Geldzuwendung aus Fördermitteln gemäß Z 1, die natürlichen oder juristischen Personen oder Personengemeinschaften bei der Erfüllung festgelegter Kriterien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt werden, ohne dafür eine angemessene geldwerte Gegenleistung zum eigenen Nutzen zu erhalten,
3. Fördergegenstand: Maßnahme, Vorhaben oder Zustand, bei deren bzw. dessen Vorliegen um eine Förderung angesucht werden kann,
4. Förderwerber: natürliche oder juristische Person, welche um eine Förderung ansucht,
5. Fördernehmer: Förderwerber, dem eine Förderung gewährt wird,
6. Förderstelle: Dienststelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, die als Hilfsapparat der Landesregierung eingerichtet ist, welche die administrative Abwicklung der Förderansuchen oder Teile davon wahrnimmt, wie beispielsweise die zuständige (Dienst-)Stelle für Angelegenheiten des Burgenländischen Sozial- und Klimafonds,
7. Förderrichtlinie: von der Landesregierung zu veröffentlichende und schriftliche Richtlinie, in der die näheren Voraussetzungen und Informationen hinsichtlich einer zu gewährenden Förderung festgehalten werden,
8. Identifikationsdaten: Vor- und Familienname, Titel, gewählte Anrede, Geburtsdatum, das bereichsspezifische Personenkennzeichen Gesellschaft und Soziales (bPK-GS) sowie die 8-stellige Nummer eines Identitätsdokuments,
9. Wohnsitzdaten: die Adressdaten des Hauptwohnsitzes,
10. Erreichbarkeitsdaten: Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse.
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