(1) Wassertiere sind Fische (Pisces), Neunaugen (Petromyzontidae), Krustentiere (Crustacea), Muscheln (Bivalvia) und Fischnährtiere.
(2) Fischerei ist der Fang, die Hege sowie die Aneignung von Wassertieren.
(3) Fischwasser sind natürliche oder künstliche Gerinne oder Wasseransammlungen. Dazu zählen auch Angelteiche, Altarme oder Ausstände.
(4) Angelteiche sind künstliche Wasseransammlungen, in denen Wassertiere gehalten werden, die der Entnahme im Wege der Angelfischerei dienen. Nicht als Angelteiche gelten künstlich angelegte, kleinflächige Wasseransammlungen wie Zierteiche, die vorwiegend der gärtnerischen Gestaltung dienen.
(5) Altarme sind durch Schutz- oder Regulierungsbauten oder durch Anlandung von einem natürlich fließenden oder stehenden Gewässer abgetrennte Wasseransammlungen, die mit dem ursprünglich fließenden Gewässer ständig oberirdisch verbunden sind.
(6) Ausstände sind eine durch Schutz- oder Regulierungsbauten oder durch Anlandung von einem natürlich fließenden oder stehenden Gewässer abgetrennte Wasseransammlungen, die mit dem ursprünglichen Gewässer nicht mehr oder nur zeitweilig oberirdisch verbunden sind.
(7) Schonzeiten sind jene Zeiträume, in denen der absichtliche Fang von Wassertieren verboten ist.
(8) Brittelmaße sind Mindestgrößen von Wassertieren.
(9) Die oder der Fischereiberechtigte ist jene Person oder Personenmehrheit, der das Fischereirecht zusteht, ohne Rücksicht darauf, ob diese Person oder Personenmehrheit die Fischerei ausüben darf.
(10) Die oder der Fischereiausübungsberechtigte ist jene Person oder Personenmehrheit, die zur Ausübung der Fischerei auf Grund eines Fischereirechts oder auf Grund einer Vereinbarung mit der oder dem Fischereiberechtigten zur Ausübung der Fischerei an einem Fischwasser berechtigt ist.
(11) Die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer ist eine Person, die die Fischerei auf Grund einer Erlaubnis der oder des Fischereiausübungsberechtigten ausübt.
(12) Fischereigesellschaften sind zwei oder mehrere physische Personen, die unter einheitlicher Leitung ein Fischwasser pachten.
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