§ 1 Ziele
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Ziele dieses Gesetzes sind:
1. der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere;
2. die nachhaltige und ordnungsgemäße fischereirechtliche Nutzung der Fischwasser;
3. einen der Beschaffenheit der jeweiligen Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren zu erhalten, erforderlichenfalls wiederherzustellen oder zu schaffen, sofern dies zumutbar ist.
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