In Kraft seit 11. März 2023
Up-to-date
Der Titel, §§ 3, 3a und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 3a findet auch auf jene Ehrenzeichen Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliehen wurden.
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