In Kraft seit 11. März 2023
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Wer das Ehrenzeichen des Landes Burgenland unbefugt trägt oder sich unbefugt als mit dem Ehrenzeichen des Landes Burgenland ausgezeichnet ausgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu 220 Euro bestraft.
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