Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG notifiziert. Notifikationsnummer: 2014/129/A.
Rückverweise
BauProdG · Salzburger Bauproduktegesetz
§ 12g Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
…Örtlichkeit, a) sofern die Gefahrenlage auf ein Baugebrechen oder auf einen nicht gesetzmäßigen Zustand der baulichen Anlage zurückzuführen ist, die erforderlichen Maßnahmen nach § 19 des Baupolizeigesetzes 1997 zu treffen; b) im Übrigen, sofern die Voraussetzungen nach den §§ 9 und 19 des Baupolizeigesetzes 1997 vorliegen, andere oder…