Übergangene Nachbarn
§ 8a
Ein Nachbar, der nicht gemäß § 42 AVG oder gemäß den §§ 7 Abs 9 oder 8 Abs 3 seine Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme vorbringen.
§ 8a BauPolG · BauPolG · Baupolizeigesetz 1997
§ 8a
…Übergangene Nachbarn § 8a Ein Nachbar, der nicht gemäß § 42 AVG oder gemäß den §§ 7 Abs 9 oder 8 Abs 3 seine Parteistellung verloren hat und…
§ 24 Inkrafttreten novellierter Bestimmungenund Übergangsbestimmungen dazu
…20 Abs. 9, 21 Abs. 3, 22 Abs. 3 und 23 Abs. 1 mit 1. Jänner 2001; 2. § 8a mit 1. Jänner 1999; 3. § 8b hinsichtlich der Verweisungen auf die lit. a und b des § 27 Abs. …
Art. 4
…zur Erteilung einer Baubewilligung, die unter die Bestimmung des § 45 Abs 11 ROG 1992 fallen, finden die §§ 2 Abs 1 lit g, 8a und 9 Abs 1 lit a des Baupolizeigesetzes in der Fassung des Art I keine Anwendung." "(7) § 23 Abs 1 des Baupolizeigesetzes in der…
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