Übergangene Nachbarn
§ 8a
Ein Nachbar, der nicht gemäß § 42 AVG oder gemäß den §§ 7 Abs 9 oder 8 Abs 3 seine Parteistellung verloren hat und dem kein Bescheid zugestellt worden ist (übergangener Nachbar), kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme nachträgliche Einwendungen gegen die bauliche Maßnahme vorbringen.
Rückverweise
BauPolG · Baupolizeigesetz 1997
§ 8a
…Übergangene Nachbarn § 8a Ein Nachbar, der nicht gemäß § 42 AVG oder gemäß den §§ 7 Abs 9 oder 8 Abs 3 seine Parteistellung verloren hat und…
§ 24 Inkrafttreten novellierter Bestimmungenund Übergangsbestimmungen dazu
…20 Abs. 9, 21 Abs. 3, 22 Abs. 3 und 23 Abs. 1 mit 1. Jänner 2001; 2. § 8a mit 1. Jänner 1999; 3. § 8b hinsichtlich der Verweisungen auf die lit. a und b des § 27 Abs. …
Art. 4
…geltenden Fassung für angezeigte und von der Baubehörde zur Kenntnis genommene bauliche Maßnahmen erworben worden sind, bleiben unberührt. (5) Übergangene Nachbarn im Sinn des § 8a des Baupolizeigesetzes in der Fassung des Art I können, wenn mit der Ausführung der baulichen Maßnahme bereits vor dem im Abs 1 genannten Zeitpunkt begonnen worden ist…