Besondere Bestimmungen für baupolizeiliche
Beseitigungs- und Abbruchaufträge
§ 21
(1) Im Fall eines baupolizeilichen Auftrages zur Beseitigung einer baulichen Maßnahme (§ 16 Abs 3 und 4) oder zum Abbruch einer baulichen Anlage (§ 20 Abs 4 und 5) kann die Baubehörde die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Sicherungsmaßnahmen vorschreiben.
(2) Das bei der Durchführung eines solchen baupolizeilichen Auftrages anfallende Material ist vom Verpflichteten zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes zu beseitigen.
(3) Wurden bei im Bauland (§ 30 Abs 1 ROG 2009) gelegenen Grundstücken die natürlichen Abflußverhältnisse der darauf sich ansammelnden oder darüberfließenden Gewässer zum Nachteil fremder Grundstücke durch gesetzte Maßnahmen beeinträchtigt, so hat die Baubehörde über Antrag des Eigentümers eines solchen Grundstückes den Eigentümer des Grundstückes, auf das sich die Maßnahme erstreckt, zur Herstellung des ursprünglichen oder eines sonst ordnungsgemäßen Zustandes zu verhalten.
Rückverweise
BauPolG · Baupolizeigesetz 1997
§ 21
…Besondere Bestimmungen für baupolizeiliche Beseitigungs- und Abbruchaufträge § 21 (1) Im Fall eines baupolizeilichen Auftrages zur Beseitigung einer baulichen Maßnahme (§ 16 Abs 3 und 4) oder zum Abbruch einer baulichen Anlage (§ 20…
§ 7 Parteien
…20 ist der Eigentümer der baulichen Anlage. (7) Partei in einem Verfahren gemäß § 2 Abs 1 Z 6 und § 21 ist außer dem Grundeigentümer und allfälligen Baurechtsberechtigten (im Sinn des Baurechtsgesetzes, RGBl Nr 86/1912, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl Nr 258/1990) der…
§ 9 Entscheidungen über das Bewilligungsansuchen
…vor ihrem Ablauf darum angesucht worden ist und triftige Gründe dafür vorliegen. Der Ablauf der Frist wird für die Dauer einer Bausperre gemäß § 21 ROG 2009 oder eines Verfahrens gemäß § 64 Abs. 3 erster Satz ROG 2009 gehemmt.…
§ 16 Folgen der bescheidwidrigen oder nichtbewilligten Ausführung baulicher Maßnahmen
…werden; 4. baubehördlichen Anordnungen im Sinn des § 13 nicht entsprochen wird; 5. sie in einem Gebiet, für das eine Bausperre gemäß § 21 ROG 2009 gilt, ohne die gemäß dem Abs 2 der zitierten Bestimmung erforderliche besondere Bewilligung ausgeführt wird. Abs 1 dritter bis fünfter…