Der Landesvoranschlag ist im Internet unter der Adresse www.salzburg.gv.at in einer Form, die eine weitere Verwendung ermöglicht (zB downloadbar, keine Images oder PDF), zu veröffentlichen. Im Landesgesetzblatt genügt die Verlautbarung der Summen der Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen auf erster Ebene des Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlags für den Gesamthaushalt.
Rückverweise
ALHG 2018 · Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
§ 27 Dienstpostenplan und besondere Bestimmungen für die Verrechnung von Auszahlungenaus Personalaufwand
…Voranschlagsjahr in einem Dienstpostenplan, der einen Teil des jeweiligen Landeshaushaltsgesetzes bildet, festzusetzen. Für die Verlautbarung des Dienstpostenplans genügt die Form der Veröffentlichung gemäß § 8. Der Dienstpostenplan legt die höchst zulässige Personalkapazität des Landes in qualitativer und quantitativer Hinsicht fest. Eine Planstelle ermächtigt zur Beschäftigung von Personal im Ausmaß von…