§ 8 Veröffentlichung des Landesvoranschlags
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
ALHG 2018
Gliederung
2. Abschnitt Haushaltsplanung
§ 8 Veröffentlichung des Landesvoranschlags
Der Landesvoranschlag ist im Internet unter der Adresse www.salzburg.gv.at in einer Form, die eine weitere Verwendung ermöglicht (zB downloadbar, keine Images oder PDF), zu veröffentlichen. Im Landesgesetzblatt genügt die Verlautbarung der Summen der Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen auf erster Ebene des Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlags für den Gesamthaushalt.
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