§ 39 Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
ALHG 2018
Gliederung
4. Abschnitt Rechnungsabschluss
§ 39 Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses
Der Rechnungsabschluss des Landes ist im Internet unter der Adresse www.salzburg.gv.at in einer Form, die eine weitere Verwendung ermöglicht (zB downloadbar, keine Images oder PDF) zu veröffentlichen.
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