ALHG 2018
Gliederung
3. Abschnitt Haushaltsvollzug
5. Unterabschnitt Haftungen, Haftungsobergrenzen und Risikovorsorgen
§ 33 Eingehen von neuen Haftungen; Risikovorsorge
Rückverweise
(1) Neue Haftungen dürfen nur eingegangen werden
1. nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Unterabschnitts und der sonst für Haftungen geltenden Bestimmungen und
2. wenn die Sicherstellung von nachhaltig geordneten Finanzen dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(2) Für Haftungen, bei denen eine Inanspruchnahme zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen wird (insbesondere bei Inanspruchnahme in der Vergangenheit häufig und über einen längeren Zeitraum), sind Risikovorsorgen durch Rückstellungen in der Vermögensrechnung zu bilden. Die Höhe der Risikovorsorge muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko einer Inanspruchnahme stehen. Für das Risiko einer Inanspruchnahme ist einerseits auf Erfahrungen der Vergangenheit und andererseits auf mögliche künftige Entwicklungen Bedacht zu nehmen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Eintretens ist für jede übernommene Haftung grundsätzlich einzeln zu beurteilen. Gleichartige Haftungen können hinsichtlich der Einschätzung der Risikovorsorge auch zu Gruppen vergleichbaren Risikos zusammengefasst werden. Die Ermittlung der Risikovorsorgen für Risikogruppen erfolgt an Hand der Erfahrungswerte der zumindest letzten fünf Finanzjahre.
§ 33 ALHG 2018 · ALHG 2018 · Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
§ 33 Eingehen von neuen Haftungen; Risikovorsorge
…§ 33 (1) Neue Haftungen dürfen nur eingegangen werden 1. nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Unterabschnitts und der sonst für Haftungen geltenden Bestimmungen und 2. wenn die…
§ 45 Übergangsbestimmungen
…des Systems des Rechnungswesens von der kameralen Sollgebarung zum Finanzierungshaushalt (Ist-Gebarung) des Drei-Komponenten-Rechnungswesens ergeben, sind in einem gesonderten Nachweis zum Landesrechnungsabschluss für 2018 zu dokumentieren. (2) (Verfassungsbestimmung) Mittelaufstockungen gemäß § 19 Abs 1 Z 1 bis 3, die in der Finanzierungsrechnung ab dem Rechnungsjahr 2018…