Sofern in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts Anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
…Baustahlgitter italienischen Ursprungs gemäß §22 Abs7 iZm. §7 Abs1 litb bb Antidumpinggesetz 1971 ein Basispreis durch nachstehende Verordnung festgestellt werden." 4.3.1. Nach §6 ADG ist eine Ware Gegenstand eines Dumpings, wenn ihr Ausfuhrpreis niedriger ist als ihr nomaler Wert. Was als normaler Wert einer Ware iS des ADG zu…