Die Landesregierung hat Informationen zu den Freizügigkeitsrechten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Europäischen Union in deutscher Sprache sowie in einer weiteren Amtssprache der Organe der Europäischen Union auf ihrer Homepage im Internet bereitzustellen, die verständlich, kostenlos, leicht zugänglich, umfassend und aktuell sind. Insbesondere sind Betroffene über jene Änderungen zu informieren, die sich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 16/2017, ergeben.
*) Fassung LGBl.Nr. 16/2017, 40/2023, 44/2025
§ 16 ADG · ADG · Antidiskriminierungsgesetz
§ 16
…die verständlich, kostenlos, leicht zugänglich, umfassend und aktuell sind. Insbesondere sind Betroffene über jene Änderungen zu informieren, die sich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes , LGBl.Nr. 16/2017, ergeben. *) Fassung LGBl.Nr. 16/2017, 40/2023, 44/2025…
§ 19 § 19*) Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…soweit auf die §§ 55 und 56 verwiesen wird; § 120, soweit auf die §§ 20, 55 und 56 verwiesen wird. *) Fassung LGBl.Nr. 16/2017…
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