entfällt; LGBl. Nr. 46/2013 vom 16. Dezember 2013.
Rückverweise
WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 66f Kommissionen
…66e gelten sinngemäß für die Kommissionen der Bezirksvertretung. Die Wahlen zum Vorsitzenden und zu den Stellvertretern des Vorsitzenden sind unter sinngemäßer Anwendung des § 99 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 durchzuführen.…
§ 66d Vorsitz
…der andere von der zweitstärksten wahlwerbenden Partei des Ausschusses vorzuschlagen ist. Diese Wahlen sind auf die Dauer von fünf Jahren unter sinngemäßer Anwendung des § 99 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 durchzuführen. Der Bezirksvorsteher ist zum Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter nicht wählbar.…
§ 61b § 61b
…fünf Jahren gewählt. Zum Bezirksvorsteher und zu dessen Stellvertreter dürfen nur Unionsbürger gewählt werden. Im Übrigen gelten für die Wahl die Bestimmungen des § 99 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996. (3a) Die Bezirksvertretung wählt auf Vorschlag der stärksten wahlwerbenden Partei der Bezirksvertretung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter…