WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane
4. Abteilung Vom Wirkungsbereich des Stadtsenates
§ 99 § 99
entfällt; LGBl. Nr. 46/2013 vom 16. Dezember 2013.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden