LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde7. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen der Bezirksvertretungen§ 66d

§ 66dVorsitz

In Kraft seit 24. November 2015
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