LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde5. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen des Gemeinderates§ 57

§ 57Auflösung von Ausschüssen und Abberufung von Mitgliedern (Ersatzmitgliedern)

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date