WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
2. Abschnitt Organe der Gemeinde
5. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen des Gemeinderates
§ 51 Stimmrecht des amtsführenden Stadtrates
Der amtsführende Stadtrat hat das Stimmrecht im Ausschuß nur, wenn er als dessen Mitglied (Ersatzmitglied) nominiert ist.
§ 51 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 51 Stimmrecht des amtsführenden Stadtrates
…§ 51 Der amtsführende Stadtrat hat das Stimmrecht im Ausschuß nur, wenn er als dessen Mitglied (Ersatzmitglied) nominiert ist.…
§ 59 Kommissionen
…sie eingesetzt ist, anstelle des sonst zuständigen Gemeinderatsausschusses ( § 100 ) Beschlüsse faßt. In diesem Fall haben die Bestimmungen der §§ 50 und 51 sinngemäß Anwendung zu finden. (3) Die Kommissionen werden das erste Mal durch den Bürgermeister, später durch den von ihnen zu wählenden Vorsitzenden einberufen. Sie sind…
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