LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde4. Abteilung Vom Stadtsenat und von den amtsführenden Stadträten§ 45

§ 45Beschlüsse des Stadtsenates

In Kraft bis 31. August 2026
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