LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde4. Abteilung Vom Stadtsenat und von den amtsführenden Stadträten§ 42

§ 42Befangenheit von Stadträten

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date