Die Gemeinde Wien umfaßt das Gebiet, das durch § 2 des Gebietsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1946, LGBl. für Wien Nr. 14/1954, umgrenzt wird.
Rückverweise
WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 2 § 2
…Die Gemeinde Wien umfaßt das Gebiet, das durch § 2 des Gebietsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1946, LGBl. für Wien Nr. 14/1954, umgrenzt wird.…
§ 103h Wirkungsbereich der Bezirksvorsteher
…104, 104a und 104b genannten Angelegenheiten folgende Aufgaben: 1. Unterstützung des Bürgermeisters in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, soweit sie den Bezirk betreffen; 2. Repräsentation des Bezirkes bei offiziellen Anlässen; 3. Mitwirkung bei Maßnahmen der Orts- und Stadtbildpflege; 4. Mitwirkung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt; 5. Mitwirkung bei…