§ 17 Aktuelle Stunde
In Kraft seit 16. Mai 2025
Up-to-date
§ 17 Aktuelle Stunde — WStV
Die Aktuelle Stunde dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellen Interesse aus dem Bereich der Gemeindeverwaltung. In der Aktuellen Stunde können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefaßt werden.
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