WStV
Gliederung
Der Magistrat hat unter Leitung und Verantwortung des Bürgermeisters die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zu besorgen.
§ 107 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 107 Angelegenheiten der Bezirksverwaltung
…§ 107 Der Magistrat hat unter Leitung und Verantwortung des Bürgermeisters die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zu besorgen.…
§ 141 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…ihr nach den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, ausgenommen jene nach den §§ 77, 79, 107 und 111 sowie die Verwaltungsstrafverfahren nach § 108 Abs. 2 . Gesetzliche Regelungen für die Besorgung bestimmter Angelegenheiten bleiben unberührt.…
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