LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane8. Abteilung Vom Wirkungsbereich des Magistrats§ 105

§ 105Stellung des Magistrats

In Kraft seit 01. Januar 2023
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