Ruster StR 2003
Gliederung
3. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführungder Organe der Stadt; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung
8. Abschnitt Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung
§ 52 § 52
Jedermann hat das Recht, Petitionen an die Stadt zu richten und bei den Organen der Stadt in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Stadt Beschwerden zu erheben.
§ 52 Ruster StR 2003 · Ruster StR 2003 · Ruster Stadtrecht 2003
§ 52 Petitions- und Beschwerderecht
…§ 52 Petitions- und Beschwerderecht Jedermann hat das Recht, Petitionen an die Stadt zu richten und bei den Organen der Stadt in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der…
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