Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 25. März 2026 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 erster Satz rückwirkend mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund, den Ländern Kärnten, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie den Gemeinden in Kraft getreten.
Art. 24 ÖStP 2025 · ÖStP 2025 · Österreichischen Stabilitätspakt 2025
Art. 24 Artikel 24
… Dezember 2023 außer Kraft. Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 am 26. März 2026 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 für den Bund, die Bundesländer und…
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