Art. 24 Artikel 24
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Art. 24 ÖStP 2025 · ÖStP 2025 · Österreichischen Stabilitätspakt 2025
Art. 24 Artikel 24
… Dezember 2023 außer Kraft. Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 am 26. März 2026 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 für den Bund, die Bundesländer und…
Rückverweise