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Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
Art. 11
Art. 11
In Kraft seit 14. August 2017
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Art. 11 — Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
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entfällt; LGBl. für Wien Nr. 30/2017 vom 1.9.2017
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