Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Vertragsparteien einge langt sind, daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfas sungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinba rung erfüllt sind.
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