LandesrechtTirolKundmachungenVolksbefragung Olympia 2026, Ausschreibung

Volksbefragung Olympia 2026, Ausschreibung

In Kraft seit 15. August 2017
Up-to-date

Aufgrund des § 50 Abs. 1 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird der nachstehende Beschluss der Landesregierung vom 15. August 2017 kundgemacht:

1. In Tirol ist eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:

§ 0 „Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck Tirol 2026 legen?“

2. Als Tag der Volksbefragung wird der

§ 0 15. Oktober 2017

festgelegt.

3. Die Kurzbezeichnung der Volksbefragung lautet: „Volksbefragung Olympia 2026“

4. Die Volksbefragung ist im gesamten Landesgebiet durchzuführen.