Die Zuerkennung des Preises erfolgt durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung nach Prüfung und Vorschlag einer Jury.
Die Bewertung der eingereichten Beiträge bzw. die Auswahl der Preisträgerinnen/Preisträger erfolgt durch eine von der Landesregierung, über Vorschlag des für den Wissenschafts-Publizistikpreis zuständigen Mitgliedes der Landesregierung, bestellten unabhängigen Jury. Die Preise werden durch das für den Wissenschafts-Publizistikpreis zuständige Mitglied der Landesregierung überreicht.
Die Jury besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, nämlich aus zwei von der Österreichischen Rektorenkonferenz namhaft gemachten Mitgliedern, je einem von der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH, von der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH und vom Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalistinnen/Wissenschaftsjournalisten namhaft gemachten Mitglied sowie je einer Vertreterin/einem Vertreter aus dem Bereich der Printmedien, der elektronischen Medien, der F
E-orientierten steirischen Wirtschaft und der Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung. Den Vorsitz der Jury führt – ohne Stimmrecht – das für den Wissenschafts-Publizistikpreis zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Mitglieder sind auf Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Steiermärkischen Landtages bestellt.
Die Jury fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit. Sie ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Bei gleichgeteilten Stimmen gilt der Antrag als gefallen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise