§ 1 § 1 — Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
| 1. | für die Unterhaltskosten | 680 € | |
| 2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 183 € |
| für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 306 € | ||
| für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 342 € | ||
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
§ 1 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 1 § 1
…Anspruchsberechtigte (1) Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes ( § 1 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970 , LGBl…
§ 32 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 32 F) Überprüfung des Bauzustandes
…§ 32 Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen (1) Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW, die nicht unter Abs. 3 fallen, sind vom Eigentümer periodisch 1. auf ihre…
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