Rückverweise
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
| 1. | für die Unterhaltskosten | 680 € | |
| 2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 183 € |
| für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 306 € | ||
| für Kinder ab dem 11. Lebensjahr | 342 € | ||
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
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