Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026
Vorwort/Präambel
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:
| 1. | für die Unterhaltskosten | 680 € | |
| 2. | für den Erziehungsaufwand | für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 183 € |
| für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 306 € | ||
| 342 € |
Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.
Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.