LandesrechtSalzburgKundmachungenAnpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 für das Jahr 2025

Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 für das Jahr 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1

Mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2025 gebühren als monatlicher Bezug in Euro:

1. dem Präsidenten oder der Präsidentin des Landtages 11.371,90
2. dem Zweiten Präsidenten oder der Zweiten Präsidentin des Landtages 8.787,40
3. einem oder einer Klubvorsitzenden im Landtag 9.821,10
4. einem Mitglied des Landtages, das nicht unter die Z 1 bis 3 fällt 6.203,00
5. dem Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau 19.915,40
6. einem Landeshauptmann-Stellvertreter oder einer Landeshauptmann-Stellvertreterin 18.417,30
7. einem Landesrat oder einer Landesrätin 17.418,30
8. dem Direktor oder der Direktorin des Landesrechnungshofes 10.855,00
9. entfallen
10. dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der Stadt Salzburg 18.837,80
11. einem Bürgermeister-Stellvertreter oder einer Bürgermeister-Stellvertreterin der Stadt Salzburg 16.628,90
12. einem Stadtrat oder einer Stadträtin der Stadt Salzburg 14.954,00
13. einem oder einer Klubvorsitzenden im Gemeinderat der Stadt Salzburg, der bzw die Mitglied des Stadtsenates ist 8.667,90
ansonsten 7.512,00
14. einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht unter Z 13 fällt, und einem oder einer Vorsitzenden eines Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg 4.391,70
15. einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg, das nicht unter die Z 10 bis 14 fällt 3.236,10
16. einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin einer anderen Gemeinde des Landes bei einer Einwohnerzahl
a) von über 13.000 10.937,70
b) von 11.001 bis 13.000 10.541,90
c) von 9.001 bis 11.000 9.997,50
d) von 7.001 bis 9.000 9.321,10
e) von 5.001 bis 7.000 8.743,70
f) von 3.001 bis 5.000 8.083,90
g) von 2.001 bis 3.000 7.094,20
h) bis 2.000 6.103,90
17. dem Präsidenten oder der Präsidentin der Landwirtschaftskammer 7.236,50
18. einem Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer 2.788,00