LandesrechtSalzburgKundmachungenKostenbeitrag für die Salzburger Patientenvertretung im Jahr 2025

Kostenbeitrag für die Salzburger Patientenvertretung im Jahr 2025

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1

Der von den Rechtsträgern der bettenführenden Krankenanstalten zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung beträgt im Jahr 2025 je Akutbett 97,40 €.