Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. November 2022, V 185/2022-7, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Baden vom 3. Oktober 2016, Z 1237/16/Kdo/Sa, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 28. Dezember 2022 zugestellt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise