LandesrechtNiederösterreichKundmachungenGesetzwidrigkeit einer Verordnung der Stadtgemeinde Baden

Gesetzwidrigkeit einer Verordnung der Stadtgemeinde Baden

In Kraft seit 05. Januar 2023
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. November 2022, V 185/2022-7, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Baden vom 3. Oktober 2016, Z 1237/16/Kdo/Sa, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 28. Dezember 2022 zugestellt.