LandesrechtNiederösterreichKundmachungenAufhebung der Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28. Dezember 2000

Aufhebung der Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28. Dezember 2000

In Kraft seit 23. November 2017
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2017, V 43/2016-14, die Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28. Dezember 2000, MA I/4-72/1999, mit welcher eine Vorrangregelung verordnet wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2018 in Kraft.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 6. November 2017 zugestellt.