Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. November 1981, II/1-M-53-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-3, der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein dreimal von Silber auf Schwarz schrägrechts geteilter Schild, belegt mit einer Goldenen Binde, die ein schwarzes Weberschiffchen trägt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Gelb” genehmigt.
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