LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Mitterndorf an der Fischa

Wappen Gemeindefarben Mitterndorf an der Fischa

In Kraft seit 16. Januar 1982
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. November 1981, II/1-M-53-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-3, der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein dreimal von Silber auf Schwarz schrägrechts geteilter Schild, belegt mit einer Goldenen Binde, die ein schwarzes Weberschiffchen trägt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Mitterndorf an der Fischa festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Gelb” genehmigt.