Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. November 1978, II/1-M-458-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein schrägrechts geteilter Schild, vorne in Blau eine goldene Schiffsmühle über drei silbernen Wellenbalken schwimmend, mit rotem Mühlrad, aus der Schiffsmühle wachsend ein roter Wolf; hinten in Silber eine rote Waage”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
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