LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben St. Andrä-Wördern

Wappen Gemeindefarben St. Andrä-Wördern

In Kraft seit 27. Januar 1979
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. November 1978, II/1-M-458-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern, politischer Bezirk Tulln das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein schrägrechts geteilter Schild, vorne in Blau eine goldene Schiffsmühle über drei silbernen Wellenbalken schwimmend, mit rotem Mühlrad, aus der Schiffsmühle wachsend ein roter Wolf; hinten in Silber eine rote Waage”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.