LandesrechtBurgenlandKundmachungenMandate für die Wahl des Landtages§ 1

§ 1

In Kraft seit 02. März 1996
Up-to-date

§ 1. Auf Grund des Ergebnisses der Ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:

Wahlkreis Gebiete Mandate

Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate

Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie

politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 6 Mandate

Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate

Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate

Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate

Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 4 Mandate

Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate

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