LandesrechtBurgenlandKundmachungenMandate für die Wahl des Landtages

Mandate für die Wahl des Landtages

In Kraft seit 02. März 1996
Up-to-date

§ 1

§ 1. Auf Grund des Ergebnisses der Ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:

Wahlkreis Gebiete Mandate

Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate

Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie

politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 6 Mandate

Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate

Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate

Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate

Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 4 Mandate

Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate

§ 2

§ 2. Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der jeweils nächsten Ordentlichen oder Außerordentlichen Volkszählung stattfinden.