LandesrechtBurgenlandKundmachungenEisenstädter Stadtrecht 20033. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Organe der Stadt; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung8. Abschnitt Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung§ 53

§ 53§ 53

In Kraft seit 14. August 2003
Up-to-date