LandesrechtBurgenlandKundmachungenEisenstädter Stadtrecht 20033. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Organe der Stadt; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung8. Abschnitt Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung§ 51

§ 51§ 51

In Kraft seit 01. September 2025
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