LandesrechtBurgenlandKundmachungenEisenstädter Stadtrecht 20033. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Organe der Stadt; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung6. Abschnitt Geschäftsführung der Kollegialorgane§ 40

§ 40§ 40

In Kraft seit 12. Dezember 2025
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