Bgld. GemO 2003
Gliederung
(1) Eine Gemeinde kann durch Verordnung der Landesregierung in zwei oder mehrere Gemeinden getrennt werden, wenn der Gemeinderat dieser Gemeinde die Trennung mit Zweidrittelmehrheit beschließt, die Trennung zu einer Verbesserung des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gefüges der Gemeindemitglieder sowie den kommunalen Interessen führt und jede dieser neu zu bildenden Gemeinden voraussichtlich für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen aufbringen kann.
(2) Zur Trennung einer Gemeinde gegen ihren Willen ist ein Landesgesetz erforderlich.
§ 9 Bgld. GemO 2003 · Bgld. GemO 2003 · Burgenländische Gemeindeordnung 2003
§ 9 Trennung
…§ 9 Trennung (1) Eine Gemeinde kann durch Verordnung der Landesregierung in zwei oder mehrere Gemeinden getrennt werden, wenn der Gemeinderat dieser Gemeinde die Trennung mit Zweidrittelmehrheit…
§ 6 Grundsätze
…Gemeindegebiet. (2) Gebietsänderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Grenzänderungen (§ 7), die Vereinigung von Gemeinden (§ 8), die Trennung einer Gemeinde (§ 9) und die Neubildung und Aufteilung einer Gemeinde (§ 10). (3) Gebietsänderungen nach Abs. 2 dürfen nur aus öffentlichen Interessen, insbesondere aus wirtschaftlichen oder…
§ 11 Gemeinsame Bestimmungen
…ihrer Fonds und Anstalten vorausgehen. Bei Trennung einer Gemeinde in zwei oder mehrere Gemeinden hat die Vermögensauseinandersetzung durch Beschluss des Gemeinderats mit Zweidrittelmehrheit (§ 9 Abs. 1) nach den von der Landesregierung mit Verordnung zu erlassenden Richtlinien, die insbesondere Bestimmungen über die Vermögensbewertung sowie die Berücksichtigung getätigter Aufwendungen und…
§ 136 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 136 § 136
…Im Übrigen werden die Dienstverhältnisse der Bediensteten der vereinigten Gemeinden durch die Vereinigung nicht berührt. (2) (Verfassungsbestimmung) Im Falle der Trennung einer Gemeinde ( § 9 Bgld. GemO 2003 ) oder Aufteilung einer Gemeinde ( § 10 Abs. 2 Bgld. GemO 2003 ) ist in der die Trennung verfügenden Verordnung oder in dem die Trennung…
Rückverweise